Kirchliche Eheannullierungen

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Seit 1991 habe ich weit über 200 Mandanten in Ehenichtigkeitsfragen beraten und begleitet. Meine „Erfolgsquote“ bei eingereichten Klagen liegt bei rund 95 %, was daran liegt, dass ich vor der Einreichung einer Klage sehr gründlich die Erfolgsaussichten im konkreten Falle prüfe, meinem Mandanten meine kompetente und ehrliche Einschätzung der Sache gebe und ggf. auch explizit von der Einreichung einer Klage abrate. Nachdem ein kirchliches Eheannullierungsverfahren für viele Mandanten eine psychische Belastung darstellt, da hier letztlich die Vergangenheit wieder zu Tage tritt, rate ich niemandem zu einer nach meiner Einschätzung aussichtslosen Klage.

 

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Der erste Schritt besteht in einem Beratungsgespräch, in welchem wir gemeinsam klären, ob und wenn ja welche Klagegründe in Betracht kommen könnten. Ein derartiges Gespräch kann, je nach Komplexität des Falles, zwischen einer und drei Stunden dauern. Es kann ggf. auch telefonisch oder per Skype geführt werden.

 

Komme ich zu der Auffassung, dass eine Ehenichtigkeit vorliegen könnte, ist in einem nächsten Schritt zu klären, ob die Nichtigkeit auch bewiesen werden kann. Daher nehme ich in der Regel – nach entsprechender Vorankündigung durch meinen Mandanten – mit potentiellen Zeugen aus dem familiären Umfeld oder Freundeskreis telefonisch oder ggf. auch persönlich Kontakt auf. In Gesprächen, welche zwischen 10 und 20 Minuten dauern, versuche ich festzustellen, ob die betreffenden Personen zu einer Aussage beim kirchlichen Ehegericht bereit sind und insbesondere ob sie etwas Sachdienliches aussagen können.

 

Bestehen nach meiner Auffassung gute Chancen, das Vorliegen eines Nichtigkeitsgrundes zu beweisen, so entwerfe ich in Abstimmung mit meinem Mandanten die Klageschrift, reiche diese bei Gericht ein, führe auch während des nachfolgenden Verfahrens den gesamten Schriftverkehr mit dem Gericht und fertige alle notwendigen sonstigen Schriftsätze. Sofern gewünscht, nehme ich auch an den Vernehmungen der Parteien oder Zeugen vor dem kirchlichen Ehegericht teil.

 

Falls ich nicht von Anfang an mandatiert wurde, übernehme ich die Beratung und Vertretung auch gerne in einem bereits laufenden Verfahren. Dies geschieht in der Regel dann, wenn die Mandanten den Eindruck gewinnen oder vom Gericht den Hinweis erhalten, dass das Verfahren nicht „rund läuft“ oder wenn in der ersten Instanz bereits ein negatives Urteil ergangen ist. Als Anwalt habe ich – im Gegensatz zu den Parteien – das Recht, in jedem Stand des Verfahrens Akteneinsicht zu nehmen, was vielfach durch Übersendung der Akte in meine Kanzlei geschieht.

 

Ich bin in der Lage, vor den kirchlichen Ehegerichten sämtlicher deutschsprachiger Diözesen aufzutreten, wo ich entweder über eine generelle Zulassung verfüge oder mich problemlos für den konkreten Einzelfall als Anwalt bestellen kann.

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Interior
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Design, Interior