Christoph Lerg, geb. 1961, Abitur am Deutsch-Französischen Gymnasium in Saarbrücken.
Studium der katholischen Theologie in Trier und Freiburg i.B., Abschluss mit dem Grad des Diplomtheologen (Dipl. Theol.).
Nach Ableistung des Wehrdienstes Studium des Kirchenrechts am damaligen Kanonistischen Institut (heute: Klaus-Mörsdorf-Studium für Kanonistik) der Ludwig-Maximilians-Universität München. Im Jahr 1991 Promotion zum Lizentiaten des kanonischen Rechts (Lic.iur.can.) mit der Note „summa cum laude“. Seit dieser Zeit Tätigkeit als Anwalt im Bereich des kirchlichen Rechts (insbesondere Eheannullierungen, kanonische Strafverfahren, Verwaltungsverfahren).
Parallel mit und nachfolgend zu dem Studium des Kirchenrechts auch Studium der Rechtswissenschaften an der Ludwig-Maximilians-Universität München. Nach Ablegung der beiden juristischen Staatsexamina seit 1997 Tätigkeit als Rechtsanwalt mit dem Schwerpunkt Wirtschaftrecht. Seit April 2000 Tätigkeit in eigener Kanzlei WESTERMEYR & LERG [Link: wl-law.de] mit dem Sozius RA Laurent Westermeyr.