Zulassung als Anwalt in kirchlichen Verfahren bei zahlreichen kirchlichen Gerichten im deutschsprachigen Raum. Zulassungen bei weiteren kirchlichen Gerichten jederzeit möglich.
Dieser Internetauftritt bezieht sich ausschließlich auf meine Tätigkeit als kirchlich zugelassener Rechtsanwalt im Bereich des kanonischen Rechts, nicht jedoch auf meine Tätigkeit als (deutscher) Rechtsanwalt i.S.d. § 1 BRAO.
Die Pflichtangaben hinsichtlich meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt i.S.d. § 1 BRAO (Aufsichtbehörde, Haftpflichtversicherung etc.) finden Sie auf dem Internet der Rechtsanwaltskanzlei WESTERMEYR & LERG hier.
Haftungshinweis
Trotz sorgfältiger inhaltlicher Kontrolle übernehme ich keine Haftung für die Inhalte externer Links. Für den Inhalt der verlinkten Seiten sind ausschließlich deren Betreiber verantwortlich.