Ich stehe meinen Mandanten auch für die Beratung und Vertretung in sonstigen kirchenrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, was insbesondere den Bereich des kirchlichen Verwaltungsrechts betrifft.
Da die Spanne der Tätigkeiten hier äußerst breit ist, sollen nur einige wenige Stichworte genannt werden. Ich berate und vertrete Priester, die sich disziplinarrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sehen, Betroffene im Bereich des kirchlichen Datenschutzrechts, kirchliche Gremien im Hinblick auf die Wahrung der ihnen nach dem Kirchenrecht zustehenden Rechte, Ordensleute bei Problemen mit ihrem Gestellungsvertrag oder Laien, denen bei Wahlen für kirchliche Gremien das passive Wahlrecht entzogen wurde.
Nachdem in der katholischen Kirche – was von vielen Kanonisten bedauert wird – eine unabhängige Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht existiert, bleibt teilweise nur der Weg über die im kirchlichen Recht geregelten Beschwerden (Rekurse) zum nächsthöheren „Oberen“. Dabei können sogar Verwaltungsakte der römischen Dikasterien (z.B. Kongregationen) vor kirchlichen Gerichten angefochten werden, wo ich auch tätig bin.