LEISTUNGEN

EHEANNULLIERUNGEN

KIRCHLICHE EHEANNULLIERUNGEN

Seit 1991 habe ich weit über 200 Mandanten in Ehenichtigkeitsfragen beraten und begleitet. Meine „Erfolgsquote“ bei eingereichten Klagen liegt bei rund 95 %, was daran liegt, dass ich vor der Einreichung einer Klage sehr gründlich die Erfolgsaussichten im konkreten Falle prüfe, meinem Mandanten meine kompetente und ehrliche Einschätzung der Sache gebe und ggf. auch explizit von der Einreichung einer Klage abrate.

STRAFVERFAHREN

KIRCHLICHE STRAFVERFAHREN

In den letzten Jahren nehmen die kirchlichen Strafverfahren einen immer größeren Raum meiner kirchenrechtlichen Tätigkeit ein. Das mag auch damit zusammenhängen, dass nach der Aufarbeitung der Problematik des Missbrauchs von Kindern und Jugendlichen in der Kirche auch in anderen strafrechtlich relevanten Bereichen ein größerer Wunsch nach strafrechtlicher Ahndung bestimmter Vorgänge entstanden ist. 

ANGELEGENHEITEN

SONSTIGE ANGELEGENHEITEN

Ich stehe meinen Mandanten auch für die Beratung und Vertretung in sonstigen kirchenrechtlichen Angelegenheiten zur Verfügung, was insbesondere den Bereich des kirchlichen Verwaltungsrechts betrifft.

Da die Spanne der Tätigkeiten hier äußerst breit ist, sollen nur einige wenige Stichworte genannt werden. Ich berate und vertrete Priester, die sich disziplinarrechtlichen Maßnahmen ausgesetzt sehen, Betroffene im Bereich des kirchlichen Datenschutzrechts, kirchliche Gremien im Hinblick auf die Wahrung der ihnen nach dem Kirchenrecht zustehenden Rechte, Ordensleute bei Problemen mit ihrem Gestellungsvertrag oder Laien, denen bei Wahlen für kirchliche Gremien das passive Wahlrecht entzogen wurde.